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E-Klausur-Recht

Dr. jur. Janine Horn

Klassische Prüfungsarten an Hochschulen waren bisher mündliche bzw. praktische Prüfungen und schriftliche Prüfungen. Immer mehr Hochschulen gehen dazu über, Prüfungen computergestützt durchzuführen so dass sich E-Klausuren als „dritte“ Prüfungsart etabliert haben. Insbesondere werden E-Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt, da hier eine elektronische Korrektur möglich ist. Elektronische Prüfungsverfahren an Hochschulen folgen als Verwaltungsverfahren den Vorschriften über die elektronische Kommunikation des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Auch werden bei elektronischen Prüfungen zwangsläufig unterschiedliche personenbezogene Daten der Prüflinge i.S.d. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und gespeichert. Insbesondere enthält die DSGVO Betroffenenrechte, welche mit den Regelungen zur Akteneinsicht im VwVfG oder in der Prüfungsordnung korreliert.

In dem Vortrag werden prüfungs- und datenschutzrechtliche Fragen eines E-Klausur-Verfahrens von der Anmeldung bis zur Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse dargestellt. Dies soll eine erste Hilfestellung bei der Integration von E-Klausuren in den Prüfungsverwaltungsprozess geben.