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Rechtliche Rahmenbedingungen für digitales Lehren und Lernen

Ort: Konferenzraum III, 1. OG des Henry-Ford-Baus

Moderation: Karoline von Köckritz

Mit Beiträgen von:

Ass. jur. Jan Hansen (Workshop 4, Mittwoch, 18. März 2020)

Urheberrecht und E-Learning: Warum Kompromisse manchmal doch helfen

„Was darf ich klauen?"
Diese Frage steht im Mittelpunkt, wenn wir uns beim Erstellen von Lehrmaterial im Internet bedienen.
„Es ist doch alles da. Kopieren kann das jeder. Das darf ich doch auch, oder?“ Der Workshop behandelt Möglichkeiten und Grenzen der Internetnutzung bei der Erstellung von Lehrmaterial.
An Beispielen aus dem Alltag der Universitäts-Lehre werden die Strukturen und die Freiheiten diskutiert, die das Urheberrecht bietet.
Andererseits werden die Grenzen der Freiheit deutlich gemacht.
„Warum ist das Urheberrecht so seltsam, dass sich alle ärgern?“
Die Gründe für den aktuellen Zustand des Urheberrechts werden genauso in den Blick genommen wie eine Einschätzung der Zukunft.

Eva Gabriel-Jürgens (Workshop 4, Donnerstag, 19. März 2020)

DSGVO-konformer Umgang mit Daten in der Hochschulpraxis - Grundlagen und VVT

Es wird zunächst ein kurzer Überblick über die Grundlagen der DSGVO vermittelt. Anschließend werden die notwendigen Inhalte eines Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemeinsam mit den Teilnehmern anhand eines praktischen Beispiels einer in der Hochschulpraxis typischen Verarbeitungstätigkeit erarbeitet.

Dr. jur. Janine Horn (Workshop 4, Donnerstag, 19. März 2020)

E-Klausur-Recht

Klassische Prüfungsarten an Hochschulen waren bisher mündliche bzw. praktische Prüfungen und schriftliche Prüfungen. Immer mehr Hochschulen gehen dazu über, Prüfungen computergestützt durchzuführen so dass sich E-Klausuren als „dritte“ Prüfungsart etabliert haben. Insbesondere werden E-Klausuren im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt, da hier eine elektronische Korrektur möglich ist. Elektronische Prüfungsverfahren an Hochschulen folgen als Verwaltungsverfahren den Vorschriften über die elektronische Kommunikation des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Auch werden bei elektronischen Prüfungen zwangsläufig unterschiedliche personenbezogene Daten der Prüflinge i.S.d. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und gespeichert. Insbesondere enthält die DSGVO Betroffenenrechte, welche mit den Regelungen zur Akteneinsicht im VwVfG oder in der Prüfungsordnung korreliert.

In dem Vortrag werden prüfungs- und datenschutzrechtliche Fragen eines E-Klausur-Verfahrens von der Anmeldung bis zur Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse dargestellt. Dies soll eine erste Hilfestellung bei der Integration von E-Klausuren in den Prüfungsverwaltungsprozess geben.

Jens O. Brelle (Workshop 4, Donnerstag, 19. März 2020)

Stand der Dinge bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, insbesondere aus Hochschulsicht

Der Vortrag gibt einen kurzen Überblick zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (EU-Richtlinie zum Urheberrecht), insbesondere in Bezug auf die für die Hochschulen relevanten Schrankenregelungen, §§ 60a ff. UrhG. Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BJMV) hat am 15.01.2020 einen ersten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts vorgelegt. Dieser Entwurf wird im Vortrag näher beleuchtet. Darüber hinaus auch die diversen Stellungnahmen gesellschaftlich relevanter Gruppen der öffentlichen Konsultation, die das BMJV ab Sommer 2019 durchgeführt hat. Ziel des Vortrages ist, das „Feingefühl“ der Teilnehmenden für die hochschulrelevanten urheberrechtlichen Schrankenregelungen zu stärken und die aktuelle Urheberrechtsentwicklung im Gesamtkontext mit EU-rechlichen Vorgaben zu betrachten.